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Tiere unter dem Weihnachtsbaum als Geschenk

Geschenkt: Tiere unter dem Weihnachtsbaum?

Gerade in Zeiten verschärfter Kontaktbeschränkungen ist der Wunsch nach Gesellschaft groß. Ist ein Haustier die richtige Weihnachtsüberraschung? Auf jeden Fall sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Anschaffung einige wichtige Überlegungen anstellen, gerade wenn es sich um ein Geschenk für Kinder handelt.

Eltern müssen einer Schenkung zustimmen

Auch wenn es seltsam klingt: Tatsächlich können Tiere als Sachen verschenkt werden. Doch was passiert, wenn Eltern, die Anschaffung eines Haustieres ablehnen, die Großeltern, der Onkel oder die Tante den Kindern aber trotzdem eines schenken? „Solange das Kind unter 18 Jahren ist, gilt es als beschränkt geschäftsfähig und unter 7 Jahren sogar als geschäftsunfähig. Das heißt, die Eltern müssen der Schenkung zustimmen, damit sie wirksam wird. Sobald die Eltern ihre Ablehnung äußern, ist die Schenkung nichtig, weil die Schenkung eines Haustieres nicht ausschließlich rechtlich vorteilhaft für das minderjährige Kind ist. Schließlich muss es sich darum kümmern und die Tierschutzgesetze einhalten“, so Josephine Frindte, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Die Rückforderung ist nur in Ausnahmefällen möglich

Grundsätzlich gilt, dass mit der Schenkung das Eigentum am Tier verbindlich vom Schenker auf den Beschenkten übergeht. Damit ist eine Rückforderung nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich, wenn die Beteiligten nichts anderes vereinbart haben. Wenn ein Schenker ein Tier zurückfordern möchte, da der Beschenkte es nicht gut behandelt, müsste diese Option also ausdrücklich vereinbart worden sein. Falls der Beschenkte gegen den Schenker oder eine ihm nahestehende Person jedoch beispielsweise eine schwere Straftat verübt, ist eine Ausnahme gegeben.

Vorsicht vor dem Erwerb von Tieren auf Internetplattformen

Oftmals versuchen dubiose Verkäufer, mit der Tierliebe anderer Geschäfte zu machen. Es kommt vor, dass Tiere auf Internetplattformen zum Verkauf angeboten werden und Interessenten vorab Geld überweisen sollen, ohne das Tier dann jemals zu Gesicht zu bekommen. Verbraucher sollten sich lieber im örtlichen Tierheim erkundigen und bedenken, dass sie bei der Anschaffung im besten Fall eine (tier-)lebenslange Bindung eingehen.

Weitere Informationen

Informationen zu den Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be.

©️Verbraucherzentrale Berlin

Symbolbild

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