Marzahn-Hellersdorf

Aufruf zur Interessenbekundung für Mittel „Kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention 2024“

Seit 2017 stellt die Landeskommission Berlin gegen Gewalt finanzielle Mittel für die “kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention” den Berliner Bezirken zur Verfügung. Als Reaktion auf die Vorfälle von Silvester 2022/23 hat der Berliner Senat zusätzliche Mittel zur Prävention von Jugendgewalt an die Bezirke weitergegeben. Das Ziel besteht darin, durch Angebote in Jugendeinrichtungen, im öffentlichen Raum oder in eigens dafür geschaffenen Begegnungsräumen Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte präventiv zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen. Bereiche wie Suchtprävention, der Umgang mit Rettungskräften und anderen staatlichen Stellen wie Feuerwehr und Polizei sowie Projekte zum (Cyber-)Mobbing und (häuslicher) Gewalt spielen dabei eine wichtige Rolle.

In Marzahn-Hellersdorf wird in verschiedenen Runden über den Einsatz dieser Mittel diskutiert, Entscheidungen werden getroffen und ihre Auswirkungen werden ausgewertet. Für das Haushaltsjahr 2024 stehen für das Feld der kiezorientierten Gewalt- und Kriminalitätsprävention 150.000 Euro Grundförderung und 100.000 Euro Sonderförderung in Aussicht. Dies ist jedoch von der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Doppelhaushalt abhängig. Der bezirkliche Präventionsrat unter Vorsitz des Bezirksstadtrats für Jugend, Familie und Gesundheit, Gordon Lemm, hat in seiner Sitzung am 30. November 2023 Schwerpunkte für das Jahr 2024 festgelegt.

Aufgrund der Auswertung des Berliner Monitorings zur Gewaltdelinquenz, das seit mehreren Jahren eine besondere Gewaltbelastung in den Bezirksregionen Hellersdorf Nord und Marzahn Nord aufzeigt, sollen auch im Jahr 2024 vorwiegend Projekte gefördert werden, die in diesen beiden Bezirksregionen wirken. Projekte, die in der Nähe dieser Regionen angesiedelt sind, können jedoch ebenfalls gefördert werden.

Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit, Gordon Lemm: „Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. Sie zu begrenzen ist ebenso eine Aufgabe aller. Mit den Mitteln des Senats bekommt jeder Bezirk die Chance passgenau die Themen anzugehen, die vor Ort die drängendsten sind. Gewalt wird sich nie vollends verhindern lassen. Aber eine Vielzahl von Gewaltvorfällen rührt aus Vernachlässigung, Langeweile und dem Gefühl unwichtig zu sein. Hier können wir als Gesellschaft und Politik ansetzen. Durch die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften klären wir auf, setzen auf Dialog und geben Selbstvertrauen.“

Das Gremium beabsichtigt, Projekte zu berücksichtigen, die eines der folgenden Leitziele verfolgen:

  1. Die Kompetenzen von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Familien und Fachkräften werden durch passgenaue Projekte gestärkt, insbesondere zu den Schwerpunkten (Cyber-)Mobbing und (häusliche) Gewalt. Diese Projekte sollen insbesondere aufgrund der Herkunft, des Geschlechts oder der Lebensweise eine nachhaltige Begleitung und Unterstützung im Alltag bieten.
  2. Problematische Orte im öffentlichen Raum und in Parks werden identifiziert und es werden Maßnahmen ergriffen, um diese Orte für die Nutzer, insbesondere besonders schutzbedürftige Personen, sicherer zu machen. Dies erfolgt durch regelmäßige Angebote in den Bereichen Sport, Musik oder Kultur, städtebauliche Präventionsmaßnahmen oder die (temporäre) Schaffung von Begegnungsräumen.
  3. Kinder, Jugendliche und Eltern fühlen sich gut beraten in Bezug auf Sucht und Suchtprävention und sind über die Gefahren und Folgen sowie die Hilfsangebote informiert.

Interessierte Träger können ihre formlosen Anträge zusammen mit einer Projektskizze (siehe beigefügtes Formular) für Projekte mit den genannten Zielsetzungen für das Jahr 2024 bis zum 27. Dezember 2023 bevorzugt per E-Mail an BzStRJugFamGes@ba-mh.berlin.de oder postalisch an BzStR JugFamGes, Riesaer Str. 94, 12627 Berlin einreichen.

Die Anträge sollten Informationen wie Projekttitel, Zielgruppe, Durchführungsort, Durchführungszeitraum (mit einer Bescheiderteilung ist nicht vor Ende Januar 2024 zu rechnen), Zielstellung, Inhalt und methodische Umsetzung sowie einen Finanzierungsplan enthalten. Darüber hinaus sollte erkennbar sein, welchen nachhaltigen Beitrag das Projekt zur Gewaltprävention im Bezirk leisten möchte, welchem Leitziel es folgt und ob es für die Grundförderung oder Sonderförderung vorgesehen ist.

Bitte fügen Sie unbedingt eine E-Mail-Adresse bei, unter der die Ansprechperson dauerhaft erreichbar ist. Beachten Sie zudem die beigefügten Förderleitlinien der Landeskommission.

Förderleitlinien der Landeskommission und Informationen: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

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