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Bußgeldkatalog 2021 – “Die Reform der Reform” – 55 Euro statt 15 Euro für einen Parkverstoß – Raser und Falschparker müssen zukünftig tief in die Tasche greifen

Am 28. April 2020 ist die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Anschließend hagelte es Kritik. Im Fokus waren die neuen Werte für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Demnach wäre nach dem neuen Bußgeldkatalog der Führerschein bei einer Überschreitung ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts weg gewesen (Fahrverbot). Der neue Bußgeldkatalog für 2020 wurde wegen eines Formfehlers, dem „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage“ im Gesetzestext für unwirksam erklärt. Der juristische Fehler wäre schnell behoben gewesen. Die Kritik aus der Bevölkerung an den Fahrverboten fand der Bundes-Verkehrsminister Scheuer (CSU) fand die Fahrverbote für Raser unverhältnismäßig. Es folgt die Reform der Reform kommt.

Bund und Länder haben sich nun auf den neuen Bußgeldkatalog verständigt – mit deutlichen Verschärfungen der Strafen. Im Fokus stehen Rettungsgassen, Parken auf Radwegen und Raser. Bußgelder wurden teilweise verdoppelt. Verkehrsbundesminister Scheuer spricht von einem „Riesendurchbruch“.

Nach dem neue Bußgeldkatalog wurden die Strafen massiv erhöht, es geht dem Verkehrsteilnehmer an den Geldbeutel, dafür darf er nun – anders, als in der Reform – seinen Führerschein oftmals behalten.

Die neuen Strafen für überhöhte Geschwindigkeiten

Innerorts:
Bis zu 10 km/h zu schnell: 30 Euro (bisher 15 Euro)
11 bis 15 km/h zu schnell: 50 Euro (bisher 30 Euro)
16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro (bisher 35 Euro)
21 bis 25 km/h zu schnell: 115 Euro (bisher 80 Euro)
26 bis 30 km/h zu schnell: 180 Euro (bisher 100 Euro)
31 bis 40 km/h zu schnell: 260 Euro (bisher 160 Euro)
41 bis 50 km/h zu schnell: 400 Euro (bisher 200 Euro)
51 bis 60 km/h zu schnell: 560 Euro (bisher 280 Euro)
61 bis 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 480 Euro)
Über 70 km/h zu schnell: 800 Euro (bisher 680 Euro)

Fahrzeuge auf der Neue Grottkauer Straße in Hellersdorf im Halt- und Parkverbot. Künftig kostet dieser Parkverstoß 55 Euro, statt wie bisher 15 Euro – ©️ Marzahn-Hellersdorf.com

Außerorts:
Bis zu 10 km/h zu schnell: 20 Euro (bisher 10 Euro)
11 bis 15 km/h zu schnell: 40 Euro (bisher 20 Euro)
16 bis 20 km/h zu schnell: 60 Euro (bisher 30 Euro)
21 bis 25 km/h zu schnell: 100 Euro (bisher 70 Euro)
26 bis 30 km/h zu schnell: 150 Euro (bisher 80 Euro)
31 bis 40 km/h zu schnell: 200 Euro (bisher 120 Euro)
41 bis 50 km/h zu schnell: 320 Euro (bisher 160 Euro)
51 bis 60 km/h zu schnell: 480 Euro (bisher 240 Euro)
61 bis 70 km/h zu schnell: 600 Euro (bisher 440 Euro)
Über 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 600 Euro)

Das sind die neuen Strafen und Bußgelder

● Ein neuer Tatbestand wurde eingeführt: Wer einen E-Auto-Ladeplatz (oder für Carsharing-Fahrzeuge) zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.

● Auf Platz zwei ist das für Verkehrsteilnehmer “ganz normale Ticket” für einen Parkverstoß und kostet zukünftig nicht mehr bis zu 15 Euro, sondern wurde um 40 Euro erhöht auf bis zu 55 Euro.

● Parken auf Geh- und Radwegen und Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe wurde um 95 Euro erhöht und kostet zukünftig bis zu 110 Euro.

● Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro erhöht.

● Das Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung um 90 Euro auf bis zu 100 Euro.

● Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, zahlen 70 Euro.

● Das Durchfahren und Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet zukünftig zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld hinzu kommt ein Monat Fahrverbot.

● Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird um 75 Euro erhöht, statt bis zu 25 Euro werden zukünftig bis zu 100 Euro Bußgeld fällig.

Notorische Raser brauchen künftig ein dickes Portmonnaie. Die Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten werden zukünftig kräftiger bestraft. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Reform bestehen.

● Auto-Proleten werden zukünftig richtig zur Kasse gebeten. Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig 80 Euro mehr, nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro werden für “Auto-Poser” fällig!.

In Kraft tritt der neue Bußgeldkatalog erst, nachdem sich der Bundesrat damit befasst hat, das ist am 17. September 2021. Gelten soll dieser dann noch vor der Bundestagswahl.

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