23. Januar 2021

Pfandpflicht! Mehrweg fürs Essen zum Mitnehmen

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.

Ausweitung der Pfandpflicht für Getränkeflaschen aus Kunststoff, Angebot von Mehrwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen: Das Kabinett hat Neuregelungen im Verpackungsgesetz beschlossen. Sie tragen dazu bei, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen – ein Überblick.

©️ Bundesregierung

Für welche Getränkebehältnisse gilt künftig die Pfandpflicht?

Ab 2022 sollen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) grundsätzlich pfandpflichtig sein. Auch Getränkedosen werden ausnahmslos pfandpflichtig. Ab 2024 wird die Pfandpflicht auch auf Plastikflaschen mit Milchgetränken ausgeweitet. Das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen sorgt dafür, dass diese verwertet werden können. Es lassen sich neue Flaschen oder etwa Textilien hergestellen.

Bisher wird auf Einweg-Getränkeflaschen von Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und alkoholhaltigen Mischgetränken grundsätzlich ein Pfand von 25 Cent erhoben. Von der Einweg-Pfandpflicht ausgenommen sind bisher Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte. Auch Nischenprodukte wie Apfelwein, Cider oder Energydrinks sind noch pfandfrei.

Was gilt außerdem künftig für Einweg-Plastikflaschen?

Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik, so genanntes Rezyklat, enthalten. Ab 2030 wird diese Quote auf mindestens 30 Prozent für sämtliche Getränkeflaschen aus Einweg-Kunststoff erhöht.

Bereits im Jahr 2015 enthielten PET-Getränkeflaschen durchschnittlich 26 Prozent Recyclingmaterial. Das Bundesumweltministerium sieht die technischen Voraussetzungen für das Produzieren von Getränkeflaschen aus 100 Prozent Rezyklat als gegeben. Der Anteil an wiederverwendbarem Material nehme jährlich um etwa ein Masseprozent zu.

Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung zunehmende Abfälle vermeiden und Rohstoffe schonen.

Welche Regelungen gelten für Lieferdienste und die Gastronomie für Essen zum Mitnehmen?

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Das gilt dann übrigens EU-weit. Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.

In Deutschland entstehen täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegverpackungen.Für wiederverwendbare Kaffee-To-Go-Becher haben sich einige Systeme etabliert. Zur Mitnahme von Speisen werden bereits in geringem Maße Mehrwegverpackungssysteme oder Mehrwegverpackungen mit Pfand angeboten. Deshalb fördert das Bundesumweltministerium mit „Essen in Mehrweg“ ein Projekt von 64 kleineren Gastronomiebetrieben zum Umstieg auf MehrwegTakeaway-Lösungen.

Ab dem 3. Juli 2021 wird der Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik wie Einwegbesteck und-Tellern, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen verboten. Das gilt ebenso für To-Go-Becher und Einweg-Lebensmittelbehälter aus Styropor.

Was unternimmt die Bundesregierung gegen den Export von Plastikmüll?

Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein EU-weites Exportverbot für schwer recycelbare Kunststoffabfälle, die vermischt oder verschmutzt sind. Bei diesen Abfällen ist das Risiko besonders groß, dass Teile davon in Importländern illegal in die Umwelt gelangen. Im deutschen Verpackungsgesetz gelten seit 2019 verschärfte Regelungen zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwertung von Kunststoffverpackungen.

Die Exporte von Kunststoffabfällen aus Deutschland nach China und Südostasien sind seit 2016 erheblich gesunken: 2019 wurden rund 2.600 Tonnen nach China exportiert, drei Jahre zuvor waren es noch 562.910 Tonnen. Der Export nach Südostasien ging um rund 58 Prozent auf 374.588 Tonnen zurück.

Welche Strategie verfolgt die Bunderegierung zur Abfallvermeidung?

2013 haben Bund und Länder das Abfallvermeidungsprogramm gestartet. Die erste Programmphase konzentrierte sich auf Maßnahmen der öffentlichen Hand. Auch wenn in Deutschland der überwiegende Anteil des Mülls recycelt und der Rest dem Stand der Technik entsprechend behandelt wird, sollen Abfälle möglichst vermieden werden. Der Ressourcenverbrauch und die Menge an Siedlungsabfällen nahmen seit 2014 weltweit zu: Die Müllmenge stieg um 700 Millionen auf 2,7 Milliarden Tonnen. Deutschland ist mit etwa 50 Millionen Tonnen Siedlungsabfall überproportional daran beteiligt.

In den vergangenen Jahren wurde im Sinne der Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung einiges erreicht, aber es bleibt weiter viel zu tun. Dazu braucht es die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen. Im aktuellen Abfallvermeidungsprogramm bündelt das Bundesumweltministerium aktuelle Erkenntnisse, entwickelt neue Handlungsoptionen und greift aktuelle Trends auf.

Weitere Tipps und Informationen zum Thema gibt es auf „Wertschätzen statt Wegwerfen“.

©️ Bundesregierung

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