15. November 2022

Straßenreinigung und Müllabfuhr: Gebührenanpassung 2023/2024 auf niedrigem Niveau

BSR im Einsatz in Marzahn-Hellersdorf - © Marzahn-Hellersdorf.com

Berliner Stadtreinigung (BSR) kündigt moderate Erhöhung von insgesamt rund 7 Prozent für kommende zweijährige Gebührenperiode an. Anhebung deutlich unter gestiegener Inflationsrate. Notwendige Anpassungen vor Hintergrund steigender Energiekosten. Berliner profitieren von zusätzlichen Services wie der deutlichen. Ausweitung kostenloser Spermüll-Kieztage.

Verlässlichkeit in schwierigen Zeiten: Auch in den Jahren 2023/2024 fallen die turnusmäßigen Gebührenanpassungen für Straßenreinigung und Müllabfuhr in Berlin vergleichsweise moderat aus. Insgesamt steigt das Gebührenvolumen für die kompletten kommenden zwei Jahre um rund 7 Prozent. Die Entwicklung liegt damit deutlich unter der weiter steigenden Inflationsrate (vgl. Grafik 1). Insgesamt gehören die Berliner Gebühren für Reinigung und Müllabfuhr damit weiter zu den niedrigsten im deutschen Großstädtevergleich.

Pressemitteilung der Berliner Straßenreinigung

© BSR

Gründe für die Anpassungen in der Gebührenperiode 2023/2024 liegen insbesondere in den stark gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten sowie einzuplanenden Steigerungen durch unter anderem höhere Logistikkosten. In dieser anspruchsvollen Marktlage hat die BSR vielfältige Anstrengungen unternommen, um ihr Dienstleistungsangebot nicht nur vollumfänglich zu erhalten, sondern sogar noch auszubauen: Hierfür hat sie die Kosten für Verwaltung, Werbung sowie Messeauftritte gesenkt und zugleich in die Verbesserung ihrer Services für die Berliner investiert. Beispiele sind die deutliche Ausweitung der kostenlosen Sperrmüll-Kieztage, die berlinweite Umstellung der Wertstofftonne auf Behältersammlung, die kontinuierliche Modernisierung von Recyclinghöfen und die konsequente Intensivierung der Zero-Waste-Aktivitäten („Null Verschwendung“). Darüber hinaus wird die BSR in der kommenden Gebührenperiode ganzheitlich die Verantwortung für illegale Ablagerungen übernehmen (inklusive der Entsorgung illegal abgelagerter Bauabfälle) und kann so effektiver für Stadtsauberkeit sorgen. Dafür wird derzeit die Rechtsgrundlage geschaffen. Die Kosten für diese Leistungsausweitung trägt das Land Berlin.

„Wir wollen die Lebensqualität in Berlin nachhaltig mitgestalten“, sagt Stephanie Otto, Vorstandsvorsitzende der BSR. „Dazu gehört eine saubere Leistung bei Müllabfuhr und Straßenreinigung; dazu gehört aber auch eine transparente und für die Bürger nachvollziehbare Gebührenentwicklung. In der aktuell anspruchsvollen wirtschaftlichen Weltlage sind wir sehr froh, dass wir den Berlinern ein höheres Leistungsangebot bei weiter niedrigen Preisen garantieren können – und zwar für die komplette zweijährige Gebührenperiode. Das ist in diesen schwierigen Zeiten nicht selbstverständlich.“

© BSR

Gebührenentwicklung im Detail:

Die Gebühren für die Straßenreinigung auf den rund 1,5 Millionen Kilometern Straßen und Gehwegen in Berlin steigen gleichmäßig in allen Reinigungsklassen:

  • Beispiel: Für ein 500 Quadratmeter großes Grundstück liegt die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr zwischen 1,80 Euro pro Quartal (niedrigste Reinigungsklasse 4 = Reinigung 1-mal wöchentlich) und 18 Euro pro Quartal (höchste Reinigungsklasse 1a = Reinigung 10-mal wöchentlich).
  • In den höheren Reinigungsklassen befinden sich in der Regel mehrere Wohn-/
    Gewerbeeinheiten auf einem Grundstück
    , die sich dann die Reinigungsgebühren entsprechend teilen.

Die Gebühren für die Müllabfuhr entwickeln sich je nach Dienstleistung unterschiedlich:

  • Beispiel: Die Gebühr für die Restabfalltonne (Hausmüll) steigt bei einem 240-Liter-Behälter mit 14-täglicher Leerung um 3,10 Euro pro Quartal, d.h. von bislang 43,93 Euro auf dann 47,03 Euro.
  • Die Grundgebühr der Müllabfuhr beträgt künftig 8,68 Euro pro Quartal, was einer Erhöhung von 0,49 Euro pro Haushalt und Quartal entspricht. Sie gehört damit zu den niedrigsten unter den Städten mit haushaltsbezogener Grundgebühr.
  • Die Gebühren für die Bioabfalltonne bleiben gleich, ebenso wie die Gebühren für die Laub- und Gartentonne.
  • Auch die Gebühren für die Sperrmüllabholung (Spar-, Standard- und Expressvariante) ändern sich nicht.
  • Die gelbe bzw. orange Wertstofftonne und die Wertstoffsäcke sind nach wie vor gebührenfrei.
  • Die Nutzung der 14 Recyclinghöfe sowie die jährliche Weihnachtsbaumabholung bleiben ebenfalls gebührenfrei.
  • Die BSR wird voraussichtlich ab März 2023 in jedem Berliner Bezirk mindestens zwei Sperrmüllaktionstage monatlich in gemeinsam mit den Bezirken abgestimmten Kiezen anbieten. Diese sind für die BewohnerInnen kostenlos.
Bezirksstadträtin Juliane Witt organisierte dieses Jahr bereits Sperrmüllaktionstage in Marzahn-Hellersdorf, ab März 2023 bietet die BSR monatlich zwei Sperrmüllaktionstage an – © Marzahn-Hellersdorf.com

Hinweis: Die Gebühren für die Gebührenperiode 2023/2024 stehen noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Preisprüfungsbehörde des Senats.

Über die Berliner Stadtreinigung (BSR):
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist mit über 6.000 Beschäftigten das größte kommunale Abfallwirtschaftsunternehmen Deutschlands. Zu ihren Kernaufgaben gehören Straßen­reinigung, Winterdienst, Müllabfuhr und Abfallbehandlung: BSR-Beschäftigte halten Straßen und Plätze sauber und kümmern sich im Winter um sichere Fahrbahnen. Sie leeren die Restmüll- und Bioabfalltonnen sowie in einigen Stadtgebieten die Wertstofftonnen – und sind außerdem berlinweit für die Sperrmüllabholung verantwortlich. Darüber hinaus betreibt die BSR u.a. das Berliner Müllheizkraftwerk, zwei Biogasanlagen sowie 14 Recyclinghöfe. Die BSR ist aktive Gestalterin der Lebensqualität in Berlin – basierend auf ihren Kerngeschäfts­feldern ganzheitliche Stadtsauberkeit sowie nach­haltige Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft. Als zuverlässige Partnerin des Landes Berlin handelt sie nach dem Grundsatz: #Gemeinsam machen wir Berlin besser, grüner und sauberer. Weitere Infos unter www.bsr.de

© BSR
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