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Beschlossene Sache: Hartz 4 wird zum 1.1.2021 erhöht – Kleinstkinder und Jugendliche profitieren besonders

Das Bundeskabinett hat die Erhöhung von Hartz4 ab 1. Januar 2021 beschlossen, demnach steigen die Regelbedarfssätze ab kommendem Jahr. Insbesondere Kleinstkinder und Jugendliche profitieren von den Erhöhungen, Marzahn-Hellersdorf LIVE berichtete im September über die geplanten Erhöhungen.

Die Hartz4-Regelbedarfssätze werden ab 1. Januar 2021 erhöht, das ist beschlossene Sache. Die Erhöhungen fallen in den Personengruppen sehr unterschiedlich aus. Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt. Neu ist, die Anerkennung von Handykosten. In den Jahren zuvor wurden nur Kosten für ein Festnetztelefon mit Internetflatrate berücksichtigt, das liegt daran, dass Handys und Smartphones zu gesellschaftlichen und technischen Veränderungen gehören, also ein Alltagsgegenstand.

Die Regelbedarfsstufen werden wie folgt erhöht:

Alleinstehende / Alleinerziehende446 Euro 
(+ 14 Euro)
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften401 Euro 
(+ 12 Euro)
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)357 Euro 
(+ 12 Euro)
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern357 Euro
(+ 12 Euro)
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren373 Euro 
(+ 45 Euro)
Kinder von 6 bis 13 Jahren309 Euro 
(+ 1 Euro)
Kinder von 0 bis 5 Jahren283 Euro 
(+ 33 Euro)

Auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden ab 1. Januar 2021 um 13 Euro erhöht, demnach erhält eine alleinstehende Person 364 Euro monatlich.

Leistungen für den Schulbedarf steigen in zwei Stufen um 4,50 Euro auf 154,50 Euro, in der ersten Stufe werden für das zweite Schulhalbjahr 2021 51,50 Euro ausgezahlt. In einer zweiten Stufe werden für das erste Schulhalbjahr 2021 103 Euro ausgezahlt.

 Das Statistische Bundesamt ermittelt alle fünf Jahre die Verbrauchsausgaben aus den unteren Einkommensbereichen. Die Berechnung erfolgt aus einem sogenannten Mischindex der 70% Preisentwicklung und 30% Nettolohn- und Gehaltsentwicklung berücksichtigt. In der aktuellen Berechnung für 2021 ist ganz konkret die Corona-Pandemie berücksichtigt. Für Erwachsene beläuft sich die Erhöhung durchschnittlich auf 3%.

Der Paritätische Gesamtverband fordert Regelsätze, die deutlich über 600,00 € beginnen. Zukünftig wird ein Sozialstaatskonzept – welches bereits durch die SPD beschlossen ist – in Form von einem Bürgergeld angestrebt.

Symbolbild

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2 Kommentare

Brigitte Gallien 6. November 2020 at 17:28

Ich finde es ist eine Ungerechtigkeit gegenüber
den Rentnern und gering Verdiener.
Der Staat fördert damit das asoziale Verhalten,
Warum noch arbeiten wenn der Staat bezahlt.
Armes Deutschland

Antwort
Nicole Klose 6. November 2020 at 23:29

Regelsätze deutlich über 600 Euro? Frechheit! Soviel hat nicht einmal manch arbeitender Mensch zur Verfügung. Das Geld könnte sinnvoller gegen Altersarmut genutzt werden.
Da muss man sich kaum wundern, dass so viele keinen Bock haben ihren Arsch von der Couch zu bewegen!

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