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Verdacht auf ungenehmigte Krankentransporte – Durchsuchungen bei Krankentransportunternehmen

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) als Aufsichtsbehörde des Krankentransports im Land Berlin hat gestern Durchsuchungen bei zwei Krankentransportunternehmen und in zwei Privatwohnungen durchgeführt. Dabei wurden die Dienstkräfte des LABO im Wege der Amtshilfe durch die Polizei Berlin unterstützt, teilt die Senatsverwaltung Berlin mit.

Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden erwirkt, weil ein begründeter Verdacht besteht, dass die betroffenen Unternehmen und Personen über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren Krankentransporte durchgeführt und mit den Patientinnen und Patienten oder den Krankenkassen abgerechnet haben, ohne die hierfür erforderlichen Genehmigungen zu haben. Außerdem sollen zwischen den Beteiligten in unzulässiger Weise Fahrzeuge und Personal ausgetauscht worden sein.

Bei den Durchsuchungen wurden Geschäftsunterlagen und Datenträger beschlagnahmt, die nun ausgewertet werden. Sollten sich die Verstöße bestätigen, drohen den Verantwortlichen Geldbußen bis zu 10.000 EUR sowie die Einziehung der mit den unzulässigen Fahrten erzielten Erlöse.

Innensenator Andreas Geisel sagte dazu: „Bei Krankentransporten geht es um die Gesundheit von hilfsbedürftigen Menschen. Wer sich hier nicht an die Regeln und Gesetze hält, darf diese wichtige Arbeit nicht mehr übernehmen. Die Durchsuchungen des LABO zeigen deutlich, dass wir rechtswidriges Verhalten nicht hinnehmen und konsequent verfolgen.“

Die durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport – als oberste Landesbehörde für den Bereich des Rettungsdienstes – organisierten Kontrollen im Krankentransport, sind durch das Zusammenwirken aller zuständigen Behörden wichtig für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Rettungsdienstes. Patientinnen und Patienten und deren Angehörige können sich durch diese regelmäßig stattfindenden Kontrollen darauf verlassen, dass Regelverstöße entsprechend geahndet werden, um ein höchstes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit in diesem sensiblen Bereich zu gewährleisten.

Krankentransporte außerhalb der Notfallrettung werden von privaten Krankentransportunternehmen durchgeführt, die hierfür eine besondere Genehmigung durch das LABO benötigen. Für die Durchführung von Krankentransporten müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Qualifizierung des eingesetzten Personals, die Ausstattung der Krankenkraftwagen und die Abwicklung der Krankentransportaufträge, beachtet werden.

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