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“Wellenbrecher – Lockdown” ab 2. November 2020 – die Fakten für die kommenden vier Wochen

Am 28. Oktober 2020 hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen einer Konferenz mit den Regierungschefs der Länder getagt. Eine Gesundheitsnotlage muss vermieden werden. Mittlerweile sind 75% der Infektionen in ihrer Herkunft nicht mehr nachvollziehbar. Ab Montag, dem 2. November 2020 treten die aktuellen Beschlüsse in Kraft.

Kontakte verringern: Kontakte außerhalb des eigenen Hausstands sollten auf ein Mindestmaß reduziert werden. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Personen aus dem eigenen Hausstand plus einem weiteren Hausstand aufhalten, maximal jedoch 10 Personen.
Reisen und Übernachtung: Die Bürger sollen auf private Reisen und Besuche von Verwandten verzichten. Übernachtungen dürfen nur zu nicht-touristischen Zwecke erfolgen.
Freizeitaktivitäten: Geschlossen werden Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, die dem Freizeit- und Amateursport auf und in öffentlichen sowie privaten Einrichtungen zuzurechnen sind.
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden geschlossen. Profisport darf nur ohne Zuschauer stattfinden.
Gastronomie: Geschlossen werden Bars, Diskotheken,Kneipen und alle Einrichtungen ähnlicher Art.
Dienstleistungen der Körperpflege: Geschlossen werden Kosmetikstudios und Massagepraxen. Geöffnet bleiben medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physio-, Ergo-, und Logotherapie, einschließlich Podologie (Fußpflege). Mit strengen Hygieneauflagen bleiben Friseure geöffnet.
Schulen und Kitas bleiben vollständig geöffnet.
Außerordentliche Wirtschaftshilfen: Für Betriebe, Selbstständige, Vereine, die temporär schließen müssen, wird der Bund eine Wirtschaftshilfe bereitstellen und finanzielle Ausfälle entschädigen.
Hilfsmaßnahmen für Unternehmen: Die Überbrückungshilfen werden verlängert (Überbrückungshilfe III). Das betrifft insbesondere die Bereiche Soloselbstständige, Veranstaltungswirtschaft und der Kulturbereich.
Industrie und Handwerk bleiben geöffnet, das besondere Augenmerk auf ein sicheres Arbeiten im Mittelstand tragen die Arbeitgeber, um ihre Beschäftigen vor Infektionen zu schützen.
Mobiles Arbeiten oder Telearbeit (engl. Homeoffice): Nach Möglichkeit soll den Arbeitnehmern die Heimarbeit ermöglicht werden.

Der Bund und die Länder werden die Maßnahmen nach Möglichkeit vereinheitlichen und verstärken, um eine gute Übersichtlichkeit zu schaffen.
Kontrollen und Maßnahmen werden flächendeckend organisiert und durchgeführt. Der Bund und die Länder sind sich absolut im Klaren, dass die getroffenen Maßnahmen für alle Bürger einschneidende Maßnahmen bedeuten, insbesondere auch im privaten Bereich. Diese Maßnahmen sind allerdings notwendig um das Rechtsgut Gesundheit zu schützen und eine Abwendung großer wirtschaftlicher Folgen aufgrund einer unkontrollierten Pandemieentwicklung Abzuwenden.

Die aktuellen Beschlüsse gelten zunächst für vier Wochen, bis Ende November 2020.

Wir werden zur chronologischen Veranschaulichung die täglichen Entwicklungen in diesem Beitrag täglich ergänzen. Falls, Sie diese mitverfolgen möchten, speichern Sie sich diesen Beitrag in den Favoriten.

Aktualisiert: 29.10.2020

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