Am 1. Januar 2022 tritt das Berliner Hunderegister in Kraft, das tierschutz- und steuergesetzliche Handhabungen im Rahmen des Hundegesetzes regelt, teilt die Senatsverwaltung Berlin in einer Pressemitteilung mit.
So können mit Hilfe des Hunderegisters künftig Hunde leichter identifiziert sowie Halterinnen und Halter ermittelt werden. Auf diese Weise lassen sich etwa die Besitzerinnen und Besitzer von aufgefundenen und nur scheinbar halterlosen Hunden schnell feststellen. Mit dem Register sind künftig auch statistische Auswertungen zur Gefährlichkeit bestimmter Rassen oder Kreuzungen möglich.
Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Personen, die in Berlin dauerhaft einen Hund halten, nach dem Berliner Hundegesetz verpflichtet, das Tier in dem zentralen Register anzumelden (Link: siehe unten). Hat die Hundehaltung bereits vor dem Inkrafttreten des Registers am 1.01.2022 begonnen, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten: Halter müssen ihre Hunde dann spätestens bis zum 1.07.2022 im Register eintragen lassen.
Die für das zentrale Register zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) hat das Unternehmen GovConnect GmbH mit der Führung des Hunderegisters Berlin beauftragt.
Weitere Informationen zum neuen Hunderegister sowie zur Registrierung eines Hundes finden Sie hier: http://www.hunderegister.berlin.de